Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungsleistungen zwischen der Schmitter Gebäudereinigung und ihren Auftraggebern.

1Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungsleistungen zwischen der Schmitter Gebäudereinigung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang nicht:

  • Sonderreinigungen außerhalb des vereinbarten Leistungsverzeichnisses
  • Reinigung von besonders empfindlichen oder wertvollen Gegenständen
  • Entsorgung von Sondermüll
  • Winterdienst und Schneeräumung (sofern nicht gesondert vereinbart)

4Preise und Zahlung

Es gelten die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des Monats für die im laufenden Monat erbrachten Leistungen.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.

5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich zu machen
  • Wertsachen und empfindliche Gegenstände vor Reinigungsbeginn zu sichern
  • Erforderliche Betriebsmittel (Strom, Wasser) zur Verfügung zu stellen
  • Den Auftragnehmer über besondere Gefahrenquellen zu informieren
  • Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu rügen

6Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Schadensersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 3 Jahre nach der schädigenden Handlung.

7Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß DSGVO.

8Vertragslaufzeit und Kündigung

Bei Daueraufträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
  • Wiederholter erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

9Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und ist bestrebt, die vereinbarten Leistungen stets zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers zu erbringen.

Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich oder per E-Mail zu melden.

Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich und kostenlos beseitigen.

10Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Fragen zu unseren AGB?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu unseren Geschäftsbedingungen und Ihrem individuellen Reinigungsprojekt.

Jetzt Kontakt aufnehmen